6. Gesuch um Beiordnung eines amtlichen Verteidigers Der Beschuldigte ersuchte sinngemäss um Beiordnung eines amtlichen Verteidigers (pag. 113). Das Gesuch wurde von der Kammer mit Beschluss vom 25. Oktober 2018 abgewiesen (pag. 119 ff.). Es kann vollumfänglich auf die darin enthaltene Begründung verwiesen werden. Vorliegend sind ausschliesslich Übertretungen zu beurteilen, welche als einzige Strafart Busse vorsehen. Der Fall bietet keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten und der Beschuldigte ist offensichtlich in der Lage, seine Verfahrensinteressen selbst wahrzunehmen.