1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. September 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen durch Fahren auf dem Trottoir mit dem Motorrad und zweimaliges Unterlassen der Zeichengebung beim Abbiegen mit dem Motorrad am 16. Februar 2018 in I.________, der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, festgestellt am 16. Februar 2018 in I.____