14 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 30. August 2018 (2018.POM.449) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer ist zu Handen des Migrationsdienstes des Kantons Bern bedingt aus dem Strafvollzug zu entlassen. 2. Die Kosten des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht werden bestimmt auf CHF 1‘500.00 und vom Kanton Bern getragen.