Es sei nachvollziehbar, dass die Erkrankung der eigenen Mutter und die damit einhergehende Mehrbelastung seiner Tochter bei ihm eine emotionale Betroffenheit und ein erhöhtes Verantwortungsbewusstsein hervorrufen. Es sei diskriminierend, wenn die bedingte Entlassung aus dem Grund der fehlenden Möglichkeit der An-