25. Ad zu erwartende Lebensverhältnisse: Es wird auf die von der POM ausgeführten theoretischen Grundlagen verwiesen (Akten POM pag. 80, S. 10 der Entscheidbegründung). Die POM hielt insbesondere fest, dass gegen den Beschwerdeführer eine fünfjährige Landesverweisung bestehe und er sich mit dem Verbleib in der Schweiz erneut strafbar machen würde. Dass der Beschwerdeführer nach seiner Rückführung nach Rumänien bei seiner Familie wohnen und offenbar eine Arbeitsstelle antreten könnte, sei als stabilisierender Faktor für die zu erwartenden Lebensverhältnisse positiv zu werten.