Er schrieb jedoch im Strafvollzug in seiner Beschwerde gegen die angefochtene Verfügung der BVD, er habe verstanden, dass er nicht so weiter leben könne wie bisher. Er sei bereit, sich zu ändern, und habe sein Leben vergeudet (Akten BVD pag. 304). Ansonsten ist, wie erwähnt, nichts aktenkundig betreffend die Einstellung des Beschwerdeführers. Bereits in der Hauptverhandlung vom 6. September 2017 sagte der Beschuldigte, er werde wohl nach dem Strafvollzug nach Rumänien zurückkehren und dort leben. Er möchte auf dem Bau arbeiten (Akten BVD pag. 117 Z. 46).