9 werden. Der Beschwerdeführer machte im Strafverfahren in der Hauptverhandlung vom 6. September 2017 gewisse Entschuldigungs- und Reueäusserungen. Er sagte, es tue ihm Leid, was passiert sei (Akten BVD pag. 117 Rückseite Z. 15) und er bereue, was passiert sei (Akten BVD pag. 135 Rückseite). Es handelt sich um sehr knappe und im Gesamtzusammenhang halbherzig und taktisch wirkende Äusserungen. Er schrieb jedoch im Strafvollzug in seiner Beschwerde gegen die angefochtene Verfügung der BVD, er habe verstanden, dass er nicht so weiter leben könne wie bisher.