Eine Geldstrafe aus dem Jahr 2012, die mit Strafbefehl widerrufen worden sei, habe er abbezahlt. Das sei auch ein Hinweis auf eine veränderte Einstellung gegenüber seinen Straftaten und eine positive Persönlichkeitsentwicklung. Er verfüge über keine Persönlichkeitsmerkmale, die sich negativ auf die Legalprognose auswirken würden.