Indem dies im Entscheid der POM keinen Niederschlag gefunden habe, sei das rechtliche Gehör verletzt worden. Auch seine Aussage anlässlich der Hauptverhandlung vom 6. September 2017, dass er mit der Landesverweisung einverstanden und ihm bewusst sei, dass die Landesverweisung für eine lange Zeit ausgesprochen werde (Akten BVD pag. 117 Z. 27 ff.), zeuge von einer Unrechtseinsichtigkeit und einer Akzeptanz in das ausgesprochene Strafurteil. Überdies habe er sich für seine Taten entschuldigt (Akten BVD pag. 117 Z. 14 ff.). Eine Geldstrafe aus dem Jahr 2012, die mit Strafbefehl widerrufen worden sei, habe er abbezahlt.