In seinem Gesuch um bedingte Entlassung schrieb er, er wolle Mutter und Tochter sowie seine Frau früher in die Arme schliessen. Seine Mutter sei krank und er möchte sich um sie kümmern (Akten BVD pag. 287). Engere familiäre Bindungen sind beim Beschwerdeführer somit glaubhaft in Rumänien vorhanden. Deren Auswirkungen auf die Legalprognose wird jedoch unter dem Kriterium der aktuellen Lebensverhältnisse zu beurteilen sein. Dasselbe gilt für die nach der Entlassung vorliegende finanzielle Situation. Das Vorleben des Beschwerdeführers fällt aufgrund der jahrelangen wiederholten Kriminalität insgesamt stark negativ ins Gewicht.