Der Beschwerdeführer machte geltend, es möge zwar zutreffen, dass er gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben habe, wegen Geldmangels straffällig geworden zu sein. Daraus lasse sich jedoch nicht schliessen, dass er sein gesamtes bisheriges Leben als «Einbrecher/Dieb/Kriminaltourist», wie ihn die POM bezeichne, verbracht habe. Vielmehr sei ein Grossteil seines Lebens gerade nicht von Delinquenz geprägt gewesen. Aktuell würde er sich nicht mehr in einer prekären finanziellen Situation befinden, da er selbst aus dem Strafvollzug heraus eine Arbeitsstelle gefunden habe, die ihn finanziell absichere.