Der Beschwerdeführer hatte im Verfahren vor der POM mit Eingabe vom 11. Juli 2018 angekündigt gehabt, er wolle seinen Arbeitsvertrag und das Arztzeugnis seiner Mutter nachreichen (Akten POM pag. 53). Mit Verfügung vom 23. Juli 2018 wurde ihm eine Frist für Schlussbemerkungen bis zum 3. August 2018 angesetzt und im Anschluss bis zum 20. August 2018 verlängert (Akten POM pag. 67 ff.). Am 20. August 2018 reichte der Beschwerdeführer sodann Schlussbemerkungen ein, unter Beilage einer Bestätigung betreffend eine Anstellung. Ausserdem wurde in dieser Eingabe um rasche Beurteilung der Beschwerde gebeten (Akten POM pag.