- Die POM habe sich bei der negativen Legalprognose (fast) ausschliesslich auf seine wiederholte Straffälligkeit gestützt, was unzulässig sei. Die einseitige Gewichtung verletzte das rechtliche Gehör und sei willkürlich (Akten SK 18 414 pag. 27). - Die POM äussere sich nicht zum Vorwurf, dass die BVD in ihrer Verfügung keine Differenzialprognose vorgenommen habe, womit sie das rechtliche Gehör verletzt habe (Akten SK 18 414 pag. 29). 19. Auch hier ist anzumerken, dass eine vom Beschwerdeführer als unbefriedigend erachtete Begründung bzw. ein unerwünschtes Entscheidergebnis keine Gehörs-