- Die schwere Krankheit seiner Mutter und die vorhandene Arbeitsstelle in seinem Herkunftsland seien durch objektive Beweismittel belegt. Indem dies im Entscheid der POM keinen Niederschlag gefunden habe, sei das rechtliche Gehör verletzt worden (Akten SK 18 414 pag. 17). Die POM machte in ihrer Stellungnahme vom 10. Oktober 2018 diesbezüglich geltend, die betreffenden Dokumente seien erst nach Fällung des Entscheides am 30. respektive am 31. August 2018 bei ihr eingetroffen (Akten SK 18 414 pag. 61 f.).