2 6. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 4. Oktober 2018 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (Akten SK 18 414 pag. 55 ff.). 7. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die Abweisung der Beschwerde, während sie sich betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eines Antrags enthielt (Akten SK 18 414 pag. 61 f.).