Am 28. Juni 2018 beauftragte der Beschwerdeführer Rechtsanwältin B.________ mit der Wahrung seiner Interessen (Akten POM pag. 29 f.). Diese präzisierte mit Eingabe innerhalb der Rechtsmittelfrist vom 11. Juli 2018 die Rechtsbegehren und stellte zusätzlich ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, unter ihrer Beiordnung als amtliche Rechtsbeiständin (Akten POM pag. 45 ff.). 4. Mit Entscheid vom 30. August 2018 wies die POM die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab (Akten POM pag. 71 ff., Akten SK 18 414 pag 39 ff.).