Zuvor war er im Jahr 2014 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis bzw. des Kantons Berns bereits zu zwei unbedingten Freiheitsstrafen von drei bzw. vier Monaten, ebenfalls wegen (versuchten) Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie Fälschung von Ausweisen verurteilt worden. Am 19. Juni 2018 hatte er zwei Drittel seiner Freiheitsstrafen verbüsst. Das ordentliche Strafende fällt auf den 9. April 2019.