I. Prozessgeschichte 1. A.________ (im Folgenden: Beschwerdeführer) verbüsst derzeit insbesondere eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 13. September 2017 wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs ausgesprochen worden war. Zuvor war er im Jahr 2014 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis bzw. des Kantons Berns bereits zu zwei unbedingten Freiheitsstrafen von drei bzw. vier Monaten, ebenfalls wegen (versuchten) Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie Fälschung von Ausweisen verurteilt worden.