15 kläger zu Recht eingewendet wird – diesfalls zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte einen entsprechenden Ablauf bereits früher zu Protokoll gegeben hätte. Insgesamt erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte den Privatkläger am 1. Mai 2017 als «frechen Sauhund» bezeichnete. Anschliessend drückte der Beschuldigte dem Privatkläger derart fest die Faust auf die Brille, dass diese verbog, der Privatkläger einen Schritt rückwärts machen musste und dabei einen Misstritt machte. III. Rechtliche Würdigung