_ ihre Begegnung in Übereinstimmung mit dem Privatkläger. J.________ gab an, der Privatkläger habe am besagten Tag nicht normal ausgesehen, sondern einen roten Kopf gehabt und gezittert. Der Privatkläger habe ihm erzählt, er sei angegriffen worden, worauf er (der Zeuge J.________) ihm (dem Privatkläger) zur Beruhigung einen Espresso gemacht und ihm wahrscheinlich ein Glas Wasser gegeben habe (pag. 168 Z. 13-18). Auch die Physiotherapeutin I.________ bestätigte, der Privatkläger sei am besagten Tag 10- 15 Minuten zu spät zum vereinbarten Termin gekommen. Er sei ganz aufgelöst gewesen und habe ihr erzählt, er sei von seinem Nachbarn verbal und non-verbal attackiert worden.