Es ist in diesem Zusammenhang beispielhaft auf den in direkter Rede wiedergegebenen Wortwechsel mit dem Beschuldigten, die von diesem angetäuschten Ohrfeigen und Faustschläge, das anschliessend empfundene Rissgefühl im Knie und den weiteren Ablauf bis zur Meldung bei der Polizei (Interaktion mit den beiden Zeugen J.________ und I.________) zu verweisen. Die Ausführungen des Beschuldigten erschöpfen sich dagegen in wenig stichhaltigen Bestreitungen und Gegenangriffen. Er machte den Privatkläger durchs Band weg schlecht und stellte sich selber zunehmend als Opfer dar, was wenig überzeugend wirkt.