Nebst der auch hier weiter fortschreitenden Aggravation, rückt sich der Beschuldigte zudem selber zunehmend in eine übertriebene Opferrolle. So soll es plötzlich der Privatkläger gewesen sein, der die Auseinandersetzung mit seiner (mit Armen und Stöcken aufgebauten) Blockade ausgelöst und ihn (den Beschuldigten) noch fast unter ein Auto getrieben haben soll. 11.5 Gesamtwürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend schilderte der Privatkläger einen in sich stimmigen und nachvollziehbaren Ablauf der Geschehnisse.