Es erscheint bereits vor diesem Hintergrund nicht abwegig, dass der Beschuldigte seinen Vorwurf mit den Zusätzen «frecher Sauhund» und «er werde seinem Sohn die Hosen runterlassen» ausschmückte, wie es vom Privatkläger originell geschildert wurde. Wenig überzeugend bzw. gar widersprüchlich ist es aber, wenn sich der Beschuldigte nach dieser angriffigen Bemerkung ganz passiv verhalten haben will und zum Schluss der Einvernahme gar noch angibt, es sei der Privatkläger gewesen, der auf ihn zugekommen sei und den Streit gesucht habe (pag. 7 Z. 85 f.). Der Beschuldigte wartete auch nicht lange zu, um den Privatkläger schlecht zu machen.