Er tat dies nach eigenen Angaben auch nicht auf eine freundliche Art und Weise, sondern mit dem Zusatz, er wisse nicht, was er mit dem Sohn mache, wenn er noch einmal so auf ihn zukomme. Auch wenn der Beschuldigte in der Folge ausführte, diese Anmerkung sei keineswegs als Drohung gemeint gewesen, ist sie doch zumindest herausfordernd und angriffig. Es erscheint bereits vor diesem Hintergrund nicht abwegig, dass der Beschuldigte seinen Vorwurf mit den Zusätzen «frecher Sauhund» und «er werde seinem Sohn die Hosen runterlassen» ausschmückte, wie es vom Privatkläger originell geschildert wurde.