Folge des Drückens mit der Faust gegen die Brille – einen Misstritt machte. Dies gilt umso mehr, als die Ausführungen des Beschuldigten zur körperlichen Betätigung des Beschuldigten alles andere als konstant sind und von einem «Wedeln mit der Hand» (pag. 5 Z. 21) bis hin zu einem «wilden Gestikulieren» und zum Schluss gar noch «den Weg Versperren mit den Stöcken» reichen (vgl. dazu Ziff. 11.4 sogleich).