Selbst wenn es ihm gemäss dem Bericht der Physiotherapeutin möglich war, aus eigener Kraft auf seinen Beinen zu stehen und sich hinkend fortzubewegen, erscheint es der Kammer durchaus nachvollziehbar, dass er seine doch nachweislich noch fragile Stabilität nicht im Rahmen einer drohenden körperlichen Auseinandersetzung auf die Probe stellen wollte. Anders als noch die Vorinstanz erachtet es die Kammer als nachvollziehbar, dass der Privatkläger in erster Linie darauf bedacht war, sein lädiertes Bein zu schonen, sich als Reaktion auf den körperlichen Angriff des Beschuldigten wegdrehte und dabei – bzw. als