Die Situation des Privatklägers war aber insofern speziell, als er in seiner Gesundheit eingeschränkt und beim Gehen auf Stöcke angewiesen war. Selbst wenn es ihm gemäss dem Bericht der Physiotherapeutin möglich war, aus eigener Kraft auf seinen Beinen zu stehen und sich hinkend fortzubewegen, erscheint es der Kammer durchaus nachvollziehbar, dass er seine doch nachweislich noch fragile Stabilität nicht im Rahmen einer drohenden körperlichen Auseinandersetzung auf die Probe stellen wollte.