Indem er dies nicht tut, sondern seine Schmerzen in erster Linie auf einen Misstritt zurückführt, belastet er den Beschuldigten nicht übermässig, was für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht. Die Vorinstanz kam zum Schluss, es sei nicht nachvollziehbar, wenn der Privatkläger ausgesagt habe, er habe nichts gemacht und die verbalen und körperlichen Angriffe des Beschuldigten ohne Gegenwehr ertragen.