9 Z. 27-30). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Privatkläger dagegen aus, nachdem der Beschuldigte einige Faustschläge angetäuscht habe, habe er gemerkt, dass er mehr aushole und mit der Faust schneller auf ihn zukomme. Er (der Beschuldigte) habe ihn links bei der Brille erwischt. Er habe versucht auszuweichen und sich nach rechts abgedreht. Leider sei er mit dem operierten Knie ausgewichen (pag. 129 Z. 5-10). Vorab ist zu erwähnen, dass der Privatkläger die der Berührung vorausgehenden Handlungen übereinstimmend und präzise schilderte. So gab er diesbezüglich an, der Beschuldigte habe zunächst mehrere Ohrfeigen angedeutet und Faustschläge vorgetäuscht.