Mit seinen Schilderungen gewährt der Privatkläger Einblick in seine Gefühlswelt kurz nach der Auseinandersetzung. Die von ihm beschriebenen Gefühle wirken nachvollziehbar und passen zur geschilderten Auseinandersetzung. Mit der verspäteten Ankunft in der Physiotherapie nimmt er eine Komplikation auf, die sich nahtlos in den Ablauf einfügt und die in dieser Form auch von der Physiotherapeutin selber geschildert wurde. Auch dies deutet auf einen tatsächlichen Erlebnishintergrund hin. Wie vom Beschuldigten zutreffend ausgeführt, ergeben sich im Zusammenhang mit der Konstanz der privatklägerischen Aussagen und deren logischen Konsistenz zwei Fragezeichen.