128 Z. 34- 36). Dabei handelt es sich nicht nur um ein originelles Detail, das als solches auf einen tatsächlichen Erlebnishintergrund der Schilderungen des Privatklägers hindeutet; es passt des weiteren auch zur teilweise plakativen Wortwahl des Beschuldigten. So führte dieser, auf seine gesundheitliche Verfassung angesprochen, beispielsweise aus, er habe zwar Probleme mit dem Meniskus, könne aber ansonsten «noch eine ganze Stunde den Kopfstand machen» (pag. 126 Z. 31 f.).