Bestritten ist dagegen, wie die Interaktion zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger weiter ablief; insbesondere ob der Beschuldigte den Privatkläger als «frechen Sauhund» betitelte und ihm anschliessend mit der Faust derart stark auf die Brille drückte, dass dieser einen Schritt rückwärts tat und dabei einen Misstritt machte. 11. Grundlegendes zur Beweiswürdigung 11.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung – insbesondere auch der Aussagewürdigung – wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 225 f.) verwiesen.