Er beschränke sich darauf, eine neue Sachverhaltsbehauptung aufzustellen, wonach er (der Privatkläger) beim Herumfuchteln mit den Stöcken ohne Einflussnahme von aussen das Gleichgewicht verloren, einen Ausfallschritt gemacht und sich dabei das Knie wieder verletzt habe. Damit verfolge der Beschuldigte, der sich bisher darauf beschränkt habe, ihn (den Privatkläger) als Lügner und Simulant darzustellen, eine neue Verteidigungsstrategie. Die Vorinstanz habe die Aussagen der Beteiligten nachvollziehbar gewürdigt und die zutreffenden Schlüsse daraus gezogen.