280) als auch der Privatkläger (Eingabe vom 22. November 2018, pag. 278) erklärten sich mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden, worauf dieses von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 4. Dezember 2018 (pag. 282) angeordnet wurde. Innert zweimalig erstreckter Frist reichte der Beschuldigte am 19. Februar 2019 seine schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 294 ff.). Die Berufungsantwort