26. Ergebnis Der Beschuldigte wird somit zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 3‘000.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 20 Tage) verurteilt. Die Probezeit für die bedingte Geldstrafe wird auf 3 Jahre festgesetzt. 27 VI. Kosten und Entschädigung