23. Tagessatzhöhe Betreffend seine wirtschaftlichen Verhältnisse verwies der Beschuldigte auf seine Steuerunterlagen (pag. 600). Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht wies der Beschuldigte in der steueramtlichen Einschätzung pro 2014 ein Nettoeinkommen von CHF 3‘600.00 pro Monat aus (pag. 596). Vorinstanzlich wurde zusätzlich auch die Steuererklärung pro 2016 eingeholt, gemäss welcher der Beschuldigte über ein Einkommen von CHF 2‘035.00 pro Jahr [sic] verfügt (pag. 386). Da die Steuererklärung pro 2016 aktueller ist, stellt die Kammer auf diese ab.