26 schuldigte verübte die drei Urkundenfälschungen sowie die Erschleichung einer falschen Beurkundung allerdings während des laufenden Verfahrens wegen Misswirtschaft und Erschleichung einer falschen Beurkundung. Dies zeugt von einer Uneinsichtigkeit, die eine Erhöhung der Gesamtstrafe um 20 auf insgesamt 210 Tagessätze rechtfertigt.