Das ist vorliegend die Urkundenfälschung, für welche eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen ausgefällt wurde. Die zwei weiteren Urkundenfälschungen (zu je 50 Tagessätzen) sowie die Erschleichung einer falschen Beurkundung (zu 60 Tagessätzen) vom März und April 2015 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit jeweils 50 %, total ausmachend 80 Tagessätze, asperiert. Die 70 Tagessätze für die Erschleichung einer falschen Beurkundung und die Misswirtschaft vom 18. Februar 2004 werden demgegenüber mit total 50 Tagessätzen asperiert. Die Einsatzstrafe von 60 Tagessätzen erhöht sich somit um 80 und 50 auf insgesamt 190 Tagessätze.