falschen Beurkundung sowie wegen Misswirtschaft zu einer Geldstrafe von insgesamt 70 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil wurde am 18. Oktober 2016 rechtskräftig. Sowohl für die vorliegend in Frage stehenden Delikte als auch für die Erschleichung einer falschen Beurkundung und Misswirtschaft, die Gegenstand des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. April 2015 waren, wurde eine Geldstrafe ausgefällt. Es liegt somit die gleiche Strafart i.S.v. Art. 49 Abs. 1 StGB vor und es ist eine Gesamtstrafe zu bilden.