20. Retrospektive Konkurrenz und Gesamtstrafe Der Beschuldigte hat die vorliegend in Frage stehenden Delikte allesamt im März und April 2015 und damit vor dem Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. April 2015 begangen, weshalb retrospektive Konkurrenz i.S.v. Art. 49 Abs. 2 StGB vorliegt.