17. Mehrfache Urkundenfälschung Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem Täter, der einen Autoleasingvertrag mit falschem Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist, eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor (S. 49). Der Beschuldigte hat vorliegend drei Urkundenfälschungen begangen. Er erwirkte durch diese die Weiterführung der F.________ AG, gefährdete in der Folge das Vermögen mehrerer Gläubiger und erschütterte das Vertrauen in den Rechtsverkehr. Die Art und Weise der Tatbegehung war deliktstypisch. Der Beschuldigte beging alle drei Urkundenfälschungen vorsätzlich und aus egoistischen Motiven.