Er wollte jedoch unwahr beurkunden, dieser habe zugestimmt, um den Handelsregisterführer zu täuschen und den erforderlichen Handelsregistereintrag zu erwirken, damit die F.________ AG nicht gerichtlich aufgelöst würde. Er handelte somit vorsätzlich und in der Absicht, für die F.________ AG, aber auch für sich einen unrechtmässigen Vorteil zu erwirken. Der subjektive Tatbestand ist erfüllt. Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich. In Bezug auf die Schuld macht der Beschuldigte geltend, es seien Anwälte und Notare in die Einreichung der Unterlagen eingebunden gewesen und keine dieser Personen habe je angemerkt, dass man etwas Falsches tue.