20 Der Beschuldigte reichte sodann die vorerwähnten Urkunden und die dazugehörigen weiteren Beilagen beim Handelsregisteramt des Kantons Bern ein und erwirkte dadurch folgenden Eintrag im Handelsregister: «Gemäss Erklärung vom 20.03.2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.» Dabei hatte E.________ seine Zustimmung zum Opting-out der F.________ AG von Anfang an verweigert und auch in der Folge nie erteilt. Dies war dem Beschuldigten bekannt. Die beim Handelsregisteramt eingereichten Zustimmungserklärungen betreffend E.___