18 Vielmehr lässt das Schreiben darauf schliessen, dass der Beschuldigte von E.________ eine abweisende Antwort erhielt («zurzeit nicht damit einverstanden») und dass erst nach dem 8. März 2015 eine Lösung gefunden wurde («nun»). - Aus der Stellungnahme der F.________ AG vom 10. April 2015 zur Kostenliquidation im zivilrechtlichen Verfahren (pag. 628) geht hervor, dass man lange Zeit von der Möglichkeit des Art. 727a Abs. 3 OR nichts gewusst habe und darüber von Notar D.________ und Anwalt I.________ nicht aufgeklärt worden sei.