27), vom 16. Februar 2015 (pag. 38) und vom 6. März 2015 (pag. 304) seien keine Rückmeldungen im Sinne der Zustimmungserklärungen gewesen. Auch dieser Umstand lässt die erweiterten Zustimmungserklärungen als nachträglich konstruiert erscheinen. - Wäre das Schreiben vom 12. Dezember 2014 mit der zweiten, erweiterten Zustimmungserklärung an E.________ versandt worden, hätten die Bemühungen des Verwaltungsrats um dessen Unterschrift, wie sie im Februar 2015 dokumentiert sind, keinen Sinn gemacht. In diesem Fall hätte nämlich schon längst die Zustimmungsfiktion nach Art. 727a Abs. 3 OR gegriffen.