OR wird demgegenüber an keiner Stelle erwähnt. - Höchst merkwürdig mutet der Umstand an, dass die erweiterte Zustimmungserklärung nicht nur an E.________, sondern auch an einen Teil der übrigen Aktionäre gegangen sein soll und zwar derart früh, dass diese die erweiterte Zustimmungserklärung weit vor der Generalversammlung vom 12. Dezember 2014 unterzeichnen konnten. Es ist unerklärbar, wie beispielsweise H.________ am 18. November 2014 eine erweiterte Zustimmungserklärung unterzeichnen konnte (pag. 454), obwohl der Verwaltungsrat erst nach dem 28. November 2014 von dieser Frist überhaupt erfahren haben will (pag. 413 Z. 29 ff.).