19 der Statuten) nicht zustimmt und auch keine entsprechende Zustimmungserklärung gegenüber dem Verwaltungsrat abgegeben hat», pag. 27). Schliesslich zeigt auch das Verschicken der Zustimmungserklärungen am 15. November 2014, dass im Vorfeld der Generalversammlung das Optingout selber und nicht die traktandierte Statutenänderung Gegenstand der Diskussion war. - Eine erneute Fristansetzung wurde an der Generalversammlung vom 12. Dezember 2014 offensichtlich nicht diskutiert. Vielmehr wurde protokolliert, dass man mit E.________ nochmals das Gespräch suchen werde (pag.