Zustimmungsformulare betreffend Opting-out zukommen lassen, einmal ohne Frist und einmal mit Frist. Datiert sei es auf den 12. Dezember 2014 gewesen, abgesandt habe er es aber am 13. Dezember 2014 oder spätestens am Montag darauf (pag. 414 Z. 4 – 9). Zur Frage der Fusszeilen sagte der Beschuldigte, er wisse nicht genau, wie das geschehe, im Programm «Word» passiere der Ausdruck des Datums automatisch. Er habe das Formular gemäss pag. 36 an das Handelsregisteramt gesandt, zu pag. 26 habe er nie eine Antwort erhalten (pag. 414 Z. 21 – 23).