8 Ziff. 7). Dies lasse nur den Schluss zu, dass dem Amt nicht jene Zustimmungserklärung eingereicht worden sei, die ihm zugestellt worden sei und dass der entscheidende Satz nachträglich eingefügt worden sei, um die notwendige Wahl einer neuen Revisionsstelle zu umgehen und das Opting-out anmelden zu können. Bei der dem Amt eingereichten Erklärung handle es sich offensichtlich um eine Fälschung, was schon der Umstand beweise, dass die am 15. November 2014 zugestellte Zustimmungserklärung die Fusszeile «Schreiben Aktionäre Revision 16.11.2014» enthalte, während die dem Amt eingereichte Erklärung die Fussnote «Schreiben P. E.________ Revision 16.11.2014» aufweise (pag. 8/9 Ziff. 7).