Der Anzeiger E.________ machte in seiner Anzeige geltend, er habe nach Durchsicht der beim Handelsregisteramt angeforderten Belege mit Befremden festgestellt, dass die für ihn geltende Zustimmungserklärung nicht derjenigen entspreche, welche ihm von der F.________ AG mit Schreiben vom 15. November 2014 zugestellt worden sei. Bei der dem Amt eingereichten Erklärung sei nun plötzlich der Satz «Es gilt eine Frist von 20 Tagen, das Ausbleiben einer schriftlichen und rechtsgültig unterzeichneten Antwort gilt als Zustimmung» enthalten. Dieser Zusatz sei bei der ihm am 15. November 2014 zugestellten Zustimmungserklärung nicht enthalten gewesen (pag. 8 Ziff. 7).